Hinweise für die Antragstellung
1. Förderspektrum (Stiftungszweck)
Die Stiftung fördert gemäß Ihrer Satzung Bestrebungen und Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft. Sie fördert das allgemeine Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei.
Die Stiftung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Forschung auf speziellen Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern,
- Maßnahmen zur Aufklärung und Weiterbildung zu unterstützen und zu fördern,
- die Pacht, den Erwerb und die sonstige zivilrechtliche Sicherung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern und selbst zu betreiben sowie
- Maßnahmen zur Pflege von Schutzgebieten und der Landschaft zu fördern.
2. Antragsverfahren
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular.
Reichen Sie den Antrag (incl. Anlagen) bitte in dreifacher Ausfertigung über die Geschäftsstelle der Stiftung ein:
Stiftung Naturschutz Thüringen, Beethovenstr. 3, 99096 Erfurt
Bitte beachten Sie! Zuwendungen zur Projektförderung werden ausschließlich für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen wurden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns). Falls Sie das Projekt schon vor der Entscheidung über die Förderung beginnen wollen, muss unbedingt zusätzlich ein formlose „Befreiung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns“ beantragt werden.
Mit der Antragstellung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass die Stiftung Naturschutz Thüringen alle im Antrag enthaltenen persönlichen und sachlichen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung und statistischen Auswertung elektronisch verarbeitet bzw. zur Präsentation der Stiftungsarbeit benutzt.
3. Hinweise für die Antragsbegründung
Diese Hinweise sollen als Orientierungshilfe bei der Antragsbegründung dienen. Angesichts der Breite des Förderspektrums und der Besonderheiten jedes Einzelfalls sind die Angaben nicht gleichermaßen auf alle Förderbereiche der Stiftung anwendbar. Ungeachtet der ausschlaggebenden naturschutzfachlichen Bedeutung der Maßnahme im Einzelfall erhöht eine sorgfältige Darstellung und Begründung grundsätzlich die Erfolgsaussichten des Förderantrags.
Mögliche Inhalte der Vorhabensbeschreibung und Begründung:
3.1 Angabe des Förderbereichs
vgl. auch Stiftungszweck
3.2 Objektbezug (wenn zutreffend)
allgemeine Angaben zur örtlichen Lage des Vorhabens und Bereitstellung von aussagekräftigem Kartenmaterial (TK 25; Flurkarten)
Angabe flächenbezogener Daten (z. B. Grundstücke, die erworben werden sollen)
- Fl.-Nr., Gemarkung
- Größe (ha)
- Kaufpreis (€, €/ qm), Gestehungskosten
- Pachtzins (in €/ ha/ a)
Rechte Dritter, öffentliche Planungen
- bestehendes Pachtverhältnis oder sonstige Nutzungsberechtigung (Nachweis)
- laufende Inanspruchnahme staatlicher Programme z.B.: Thüringer Förderprogramm für Naturschutz u. Landschaftspflege (NALAP) Thüringisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) hier: Vertragsnehmer, Maßnahmebeschreibung, Laufzeit
- dingliche Rechte
- Aussage Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan oder anderer Planungen
- lfd. öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren oder bestehende Genehmigung mit Bezug zum Antragsobjekt
- sonstige erforderliche Erlaubnisse/ Genehmigungen
3.3 Naturschutzfachliche Begründung
Bezug zu laufenden oder früheren Förderprojekten:
- Art und Inhalt des Projektes angeben
Charakteristik des Projektgebietes und Beschreibung des Förderobjekts:
- Naturraum, Geologie
- gesetzlicher Schutzstatus des Förderobjekts
- Naturschutzzwecken dienende Flächen in der Nachbarschaft (Eigentum und Pacht ggf. auch anderer Träger, Naturschutzprogramme etc.)
- vorherrschende Biotoptypen auf dem Förderobjekt
- faunistische und floristisch- vegetationskundliche Ausstattung des Projektgebiets (allgemein)
Handlungsbedarf [(Maßnahmeziel(e)]
- Begründung bei geltend gemachter Dringlichkeit der Maßnahme (ggf. Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns)
- Abwendung einer bestehenden oder drohenden Gefährdung/ Beeinträchtigung
- Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme der Erhaltungspflege
- Durchführung biotopverbessernder oder -gestaltender Maßnahmen
- Förderung dynamischer natürlicher Prozesse
- Beitrag zur Bewahrung historischer Nutzungsformen
- Modellcharakter oder Pilotfunktion der Maßnahme
Alternativen
- Bestehen alternative Sicherungs-/ Realisierungsmöglichkeiten (z. B. durch Einbindung in ein staatliches Naturschutzförderprogramm, hoheitliches Tätigwerden)? Wenn ja, warum werden diese nicht genutzt, um das Maßnahmeziel zu erreichen?
Betreuung
- Wer soll ggf. biotopverbessernde Maßnahmen und Erhaltungspflege übernehmen (Maßnahmeträger, Landschaftspflegeverband, Landwirt, …)?
- evtl. geplante Antragstellung auf Förderung aus staatlichem Förderprogramm
4. Ausgaben-/ Kostenplan und Finanzierung
Die im Projektantrag kalkulierten Ausgaben und Kosten sind näher zu erläutern, ggf. auf Jahre aufzuschlüsseln (Zeitplan).
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Eine Vollfinanzierung des Projektes kommt nicht in Betracht, so dass immer eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers sichergestellt sein muss.
Die Stiftung erkennt unentgeltliche Eigenleistungen als Eigenmittel an. Die absolute Grenze der Förderung liegt bei der Summe der tatsächlich entstandenen Ausgaben (d.h. ohne Eigenleistungen).
Der Finanzierungsplan muss folgende Angaben enthalten: Gesamtausgaben des Projektes
- davon Eigenmittel/Eigenleistungen/ Kredite
- davon sonstige Zuwendungen und Finanzierungsquellen
- davon beantragte Zuwendung bei der Stiftung Naturschutz Thüringen
Hinweise:
Bei der Einbeziehung Dritter müssen mind. 3 Vergleichsangebote vorgelegt werden.
In den Gesamtausgaben enthaltene Umsatzsteueranteile zählen dann nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat. Bei beantragten Druckkostenzuschüssen sind ggf. erwartete Verkaufserlöse anzugeben. Bei der Beantragung von Personalausgaben und sächlichen Verwaltungsausgaben innerhalb eines Projektes, werden höhere Vergütungen als nach dem jeweils gültigen BAT sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen nicht gewährt.
Für die Fördertätigkeit der Stiftung Naturschutz Thüringen gelten die Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO). Bei erwarteten Zuwendungen ab einer Höhe von 10.000 EUR muss der Antragsteller eine "Bescheinigung in Steuersachen" vorlegen, die nicht älter als vier Wochen sein darf. Diese Bescheinigung stellt das zuständige Finanzamt aus.
5. Was geschieht nach Eingang des Antrages bei der Stiftung Naturschutz Thüringen?
Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Prüfung auf grundsätzliche Förderfähigkeit anhand der Förderrichtlinie sowie auf Mittelverfügbarkeit für das Vorhaben.
Die Anträge werden unbürokratisch bearbeitet. Eine festgelegte Bearbeitungszeit gibt es demnach nicht. Ggf. werden fachliche Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörden oder der Landesanstalt für Umwelt und Geologie eingeholt.
Bei positivem Ergebnis dieser Prüfungen ergeht ein Förderbescheid, bei Ablehnung des Antrages werden Sie ebenfalls informiert. Über die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall entschieden. Mit dem Förderbescheid wird das weitere Verfahren der Projektförderung geregelt. U.a. werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P bzw. bei Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften die ANBest-GK Bestandteil des Zuwendungsbescheides.
6. Kontakt
Vorstand der Stiftung Naturschutz Thüringen:
Frau Helke Semerau
(Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. Naturschutz/ Weimarplatz 4/ 99423 Weimar)
Tel.: 0361/ 3773 7709
Fax.: 0361/ 3773 7890
E-Mail: Helke.Semerau@tlvwa.thueringen.de
Herr Dr. Dieter Franz
(Landwirtschaftsamt Hildburghausen, Forstweg 4, 98646 Hildburghausen)
Tel.: 03685/ 780 110
Fax.: 03685/ 780 299
E-Mail: Dieter.Franz@lwa.thueringen.de
Für Fragen in Zusammenhang mit der Projektförderung wenden Sie sich bitte entweder an Dr. Dieter Franz oder Frau Helke Semerau.

