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Logo: Stiftung Naturschutz Thüringen

Die Stiftung Naturschutz Thüringen

Gründung

Die Stiftung Naturschutz Thüringen wurde am 12.12.1995 auf Beschluss der Thüringer Landesregierung als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet. Rechtsgrundlage hierfür war § 38 (6) des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes, heute § 38 ThürNatG. Gleichzeitig erließ der Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Satzung.

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand. Der Stiftungsrat schlägt die allgemeinen Richtlinien, Programme und Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks vor und legt die Grundsätze ihrer Verwaltung fest. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Vermögen

Die Stiftung wurde vom Freistaat Thüringen mit einem Vermögen von 3 Millionen Euro ausgestattet. Das Stiftungsvermögen ist in dieser Höhe zu erhalten. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes stehen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und seit 2005 die Mittel aus Ausgleichszahlungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Stiftung ihre Aufgaben aus weiteren Landeszuwendungen, den Erträgnissen von öffentlichen Lotterien sowie von zugunsten der Stiftung durchgeführten Veranstaltungen und Sammlungen und Zuwendungen Dritter erfüllen.

Ziele

Die Stiftung fördert Bestrebungen und Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft. Sie fördert das allgemeine Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei. Die Stiftung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Forschung auf speziellen Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern
  • Maßnahmen zur Aufklärung und Weiterbildung zu unterstützen und zu fördern,
  • die Pacht, den Erwerb und die sonstige zivilrechtliche Sicherung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern und selbst zu betreiben,
  • Maßnahmen zur Pflege von Schutzgebieten und der Landschaft zu fördern und durchzuführen sowie
  • Mittel aus der Ausgleichsabgabe zweckgebunden zur Verbesserung von Natur und Landschaft, insbesondere zum Aufbau von Flächen- und Maßnahmepools, zu verwenden