FAQ - WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Nachfolgend haben wir für Sie Antworten zu verschiedenen Fragen über die Veranstaltungsreihe sowie den Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIPL) zusammengestellt.

Sollten dennoch Unklarheiten vorhanden sein, stehen wir Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Tel. 0361 / 57 39 31 202

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.

  • Was ist der „PEIPL“?

    Um eine einheitliche Entwicklung im Sinne des Schutzzweckes des ThürGBG zu gewährleisten, wird für das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ ein Pflege- Entwicklungs- und Informationsplan (PEIPL) notwendig. Als Trägerin ist die Stiftung Naturschutz Thüringen zuständig für die Erstellung des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans und dessen spätere Umsetzung.

    Der PEIPL stellt eine wesentliche fachliche Grundlage für die Entwicklung des Schutzgebietes für die nächsten ca. zehn Jahre dar. Gleichzeitig ist er ein mit den Regionen und regionalen Akteuren abgestimmter Plan, welcher zur Entwicklung und Stärkung der angebundenen Regionen beitragen soll.

    Dessen Erstellung und Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Grenzmuseen und anderen Einrichtungen, die sich mit historisch-politischer Bildungsarbeit am Grünen Band beschäftigen. Die Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen wird über den ehrenamtlich tätigen Fachbeirat sichergestellt.

  • Aus welchen Unterlagen besteht der PEIPL?

    Aufgrund der speziellen Gegebenheiten in Form und Inhalt und der sich daraus ergebenden Anforderungen wurde der PEIPL zweistufig aufgebaut.

    Der Allgemeine Teil enthält alle Aussagen, welche allgemeingültig für das gesamt NNM sind. Hier befinden sich die Informationen zum Hintergrund und den Zielen und Aufbau der Planung, zur Methodik der Bearbeitung und der Datenerfassung. Er enthält die übergreifenden allgemeingültigen Ziele des PEIPL.

    Die Regionalen Teilpläne enthalten dagegen die spezifischen Informationen zu Bestands- und Planungsaussagen für den jeweiligen Teilraum. So ist gewährleistet, dass die Regionalen Teilpläne die regionalen Inhalte und Besonderheiten darstellen.

    Das gesamte NNM besteht aus sechs Regionalen Teilplänen:

    A – Nordhausen

    B – Eichsfeld

    C – Unstrut-Hainich, Wartburgkreis

    D – Schmalkalden-Meiningen

    E – Hildburghausen-Sonneberg

    F – Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis

  • Sind vom PEIPL auch private Grundstücke betroffen?

    Durch die Maßnahmenplanung des PEIPL können auch private Grundstücke betroffen sein. Deshalb wurde während der Planungsphase ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit den AkteurInnen vor Ort durchgeführt, um diese möglichst umfangreich zu beteiligen. Durch die Größe des Schutzgebietes konnten aber nicht alle AkteurInnen vollständig einbezogen werden.   

    Die Durchführung konkreter Maßnahmen bedarf nach § 5 Abs. 3 ThürGBG immer der Zustimmung der EigentümerInnen und Nutzungsberechtigten. Sollten also Maßnahmen in Ihrem Zuständigkeits- oder Eigentumsbereich umgesetzt werden, ist die konkrete Umsetzung nur mit Ihnen und unter Ihrer Zustimmung möglich.

  • Können die Planungsunterlagen des PEIPL eingesehen werden?

    Der aktuell gültige veröffentlichungsfähige Planungsstand wird auf unserer Website zur Verfügung gestellt.

  • Was passiert nach dem PEIPL? Wie ist die Umsetzung vorgesehen?

    Die Inhalte und Ziele des PEIPL wurden in und mit den Regionen erarbeitet und sollen auf vielfältige Weise umgesetzt werden. Die Umsetzung durch regionale Akteure ist gewünscht.

    Durch das große Flächeneigentum am Grünen Band der Stiftung Naturschutz Thüringen und die Trägerschaft des NNM haben wir die Möglichkeit, viele Projekte und Maßnahmen selbstständig unter Einbeziehung der Regionen zu realisieren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Förderprogramm der SNT zu nutzen und sich bei Projekten finanziell unterstützen zu lassen. Weiterhin stehen Ihnen die Mitarbeitenden der SNT gerne bei Projekten zur Unterstützung zur Verfügung.

  • Was soll mit dem PEIPL erreicht werden?

    Der PEIPL stellt die Grundlage für die zukünftigen Maßnahmen dar, um den Schutzzweck des Nationalen Naturmonuments (NNM) gemäß ThürGBG sicherzustellen.

    Die Ziele und Maßnahmen sind so zu wählen, dass diese zum § 3 Abs.2 ThürGBG beitragen.

  • Was ist ein "Nationales Naturmonument"?

    Das Nationale Naturmonument (NNM) wurde 2009 als neue Schutzgebietskategorie in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Mit dieser Ausweisung erhalten solche Gebiete Schutz, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Rechtlich sind Nationale Naturmonumente wie Naturschutzgebiete geschützt. Im Unterschied zum Naturschutzgebiet liegt die Besonderheit eines Nationalen Naturmonuments aber in der untrennbaren Verbindung des Naturschutzes mit dem Erhalt einer Landschaft oder Region aus kulturhistorischen Gründen. Die Ausweisung für das Gebiet erfolgt durch das jeweilige Bundesland in einem Unterschutzstellungsverfahren.